Kurz erklärt

Fragen zu
AfA Abschreibung.

Was bedeutet AfA?

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines länger nutzbaren Wirtschaftsguts werden grundsätzlich über seine Nutzungsdauer verteilt.

Zählt der Anschaffungsmonat mit?

Ja. Bei linearer AfA wird der Jahresbetrag um ein Zwölftel für jeden vollen Monat gekürzt, der dem Anschaffungsmonat vorangeht.

Darf ich immer 30 Prozent degressiv abschreiben?

Nein. Neben dem begünstigten Zeitraum und der Art des Wirtschaftsguts darf der Satz höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen. 30 Prozent ist nur die zusätzliche absolute Obergrenze.

Was ist der Restwert?

Der eingegebene Restwert bleibt am Ende unberührt. Steuerlich wird häufig bis auf null oder einen Erinnerungswert abgeschrieben; die richtige Behandlung hängt vom Fall ab.